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AGb

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Nothegger Tischlerei GmbH – Strass 89, A-6393 St. Ulrich a. P.
Nothegger Massiv – Strass 89, 6393 St. Ulrich a. P.

Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden.

 

Abweichende Bedingungen
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit die Schriftform.

 

Zusagen von Mitarbeitern
Mitarbeitern unseres Unternehmens ist es verboten, Zusagen zu abweichenden Bedingungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu machen.

 

Kostenvoranschläge
Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag grundsätzlich schriftlich, unverbindlich und entgeltlich. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.

 

Geistiges Eigentum
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwertung oder Vervielfältigung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

 

Offerte und Annahme
Eine Offerte ist nur verbindlich, wenn sie schriftlich ist. Eine Annahme kann nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung erfolgen.

 

Stornogebühren
Bei einer Stornierung seitens des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt eine Stornogebühr von 10 Prozent, bei Sonderanfertigung nach Beginn der Herstellungsarbeiten von 30 Prozent der Auftragssumme zu verlangen.

 

Preisänderungen
Der angegebene Preis gilt zwei Monate ab Bekanntgabe oder Offertannahme. Nach dieser Frist können Erhöhungen, welche die Herstellungskosten der vereinbarten Leistung betreffen, entsprechend übergewälzt werden.

 

Holzarten
Bautischlerarbeiten sind in Fichte bzw. Tanne oder Kiefer zu verstehen, wenn nicht andere Holzarten vereinbart werden.

 

Geringfügige Leistungsänderungen
Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur u.ä.

 

Maßangaben durch den Kunden
Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist.

 

Montage
Grundsätzlich gelten ab Werk zu liefernde Erzeugnisse als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage wird nach Regiestunden gegen Nachweis berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu bezahlen.

 

Mitwirkungspflicht des Kunden
Vor der Leistungsausführung durch unser Unternehmen hat der Kunde alle technischen und vertraglichen Voraussetzungen zu erfüllen. Mangels anderer Vereinbarung sind das Vertragen und Versetzen von Tür- und Fensterstöcken u.ä., Maurerarbeiten, Gerüstaufstellungen u.ä. vom Kunden durchzuführen.

 

Verkehr mit Behörden und Dritten
Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen.

 

Erfüllungsort
Sofern kein bestimmter Lieferort vereinbart ist, ist der Erfüllungsort A-6393 St. Ulrich am Pillersee. Bei Verbrauchergeschäften wird damit kein eigener Gerichtsstand begründet.

 

Versendung
Falls eine Lieferung „ab Werk“ vereinbart ist, der Kunde aber die Beförderung des vertragsgegenständlichen Werks in seinem Namen und an seine Rechnung an einen bestimmten Ort wünscht, so hat er die Beförderungsart zu bestimmen. Mangels besonderen Auftrages ist eine Beförderung mit Bahn, Post, Spediteur oder mit einem Frächter anzunehmen. Unser Unternehmen hat ab Übergabe an Letztere seiner Lieferverpflichtung entsprochen und hat, sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, Gewährleistungsverpflichtungen nur noch am Ort der Übergabe an den Beförderer zu erbringen.

 

Teillieferungen
Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.

 

Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne daß dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist. Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung unseres Unternehmens untersagt. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind unserem Unternehmen sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat unser Unternehmen schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat. Bei Beträgen mit einem Rechnungsbetrag über € 5.000 und einem Zahlungsziel von mehr als 50 Tagen ist der Kunde für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, das Vorbehaltseigentum in Höhe des Rechnungsbetrages gegen alle Gefahren zum Neuwert zu versichern. Die zukünftigen Ansprüche gegen den Versicherer sind bereits jetzt an unser Unternehmen abgetreten.

 

Zahlungsziel
30 Prozent der Auftragssumme sind bei Erhalt der Auftragbestätigung fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Weitere 30 Prozent der Auftragssumme sind bei Anlieferung fällig. Falls der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, ist unser Unternehmen berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen fällig.

 

Zahlungsverweigerung
Der Kunde kann nur dann seine Zahlung verweigern, wenn unser Unternehmen die Lieferung nicht vertragsmäßig erbracht hat. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nur zur Zurückhaltung eines verhältnismäßigen Teiles des Rechnungsbetrages.

 

Zahlung und Skonto
Grundsätzlich hat die Zahlung netto Kassa, ohne Abzug, zuzüglich gesondert auszuwerfender Umsatzsteuer zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Fälligkeit gewähren wir 2% Skonto, wobei der Tag des Kassaeingangs oder der Tag der Bankgutschrift maßgeblich ist.

 

Mahn- und Inkassospesen
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen unserem Unternehmen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

 

Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen mit einem Zinssatz von 10 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als vereinbart.

 

Widmung von Zahlungen
Ungewidmete Zahlungen werden zuerst auf allfällige Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet.

 

Terminsverlust
Kommt der Kunde seinen Zahlungen und Versicherungspflichten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig.

 

Aufrechnung von Gegenforderungen
Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen unseres Unternehmens nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, von unserem Unternehmen anerkannt wurde oder gerichtlich festgestellt wurde.

 

Gewährleistung
Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. Bei den übrigen Geschäften gelten folgende Abweichungen: Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate für bewegliche Sachen und 18 Monate für unbewegliche. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB gilt nicht. Unser Unternehmen hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der Sache.

 

Haftung für Schäden
Unser Unternehmen haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind.

 

Rücktrittsrecht
Da es sich um Ware handelt, die ausschließlich für Sie auf Maß gefertigt wurde, ist eine Rücknahme ausgeschlossen. Somit vom Rücktrittsrecht im Fernabsatz ausgeschlossen.

 

Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird als Gerichtsstand Kitzbühel bzw. je nach sachlicher Zuständigkeit Innsbruck vereinbart.

 

Salvatorische Klausel
Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftbedingungen behalten alle anderen ihre Gültigkeit. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von zwingenden Bestimmungen des Konsumenten-schutzgesetzes zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen wird, sind diese nachteiligen AGB-Bestimmungen dem Verbraucher gegenüber nicht anwendbar.

 

Lieferbeschränkungen
Bitte beachten Sie, dass der internationale Versand in bestimmte Länder Lieferbeschränkungen unterliegt und nicht alle Artikel in alle Länder versendet werden können. Informationen zu Zollabwicklung, Steuern sowie Zoll- und Importgebühren, Versandoptionen, Versandkosten und Lieferzeiten für internationale Sendungen auf Anfrage.

 

Liefertermine, Annahmeverzug
Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die bedungenen Liefertermine als voraussichtliche Termine. Spätestens 14 Tage vor dem voraussichtlichen Liefertermin ist mit dem Kunden der tatsächliche Liefertermin zu vereinbaren. Mit Annahmeverzug gehen alle Risken und Kosten auf den Kunden über.

 

Lieferverzug
Wird ein vereinbarter Liefertermin von unserem Unternehmen um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde unserem Unternehmen eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf der Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzug setzen zumindest grobes Verschulden unseres Unternehmens voraus.

 

Folgendes betrifft ausschließlich Nothegger Massiv
Kommen wir in Verzug kann der Auftraggeber, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges in Höhe von 0,5% insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwertes, für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht zweckdienlich in Betrieb oder Vertrieb genommen werden konnte.

 

Lieferschäden
Ein eventueller Schaden muss auf dem Frachtbrief des Zustellers/Spedition vermerkt werden und unverzüglich gemeldet werden. Später festgestellte Beschädigungen werden nicht anerkannt.

 

Mängel
Mängel welche in der Produktion verursacht wurden (schlechte Verarbeitung, Holzfehler) werden innerhalb von 2 Wochen nach Anlieferung angenommen. Später genannte Mängel werden nicht anerkannt.

 

Auftragsänderung
Änderungswünsche vom Auftraggeber werden vor oder nach Erhalt der Auftragsbestätigung nur berücksichtigt, wenn die dadurch anfallenden Mehrkosten von 1,70€ netto vom Auftraggeber übernommen werden (betrifft ausschließlich Nothegger Massiv).

 

Mindermengenzuschlag
Wir behalten uns das Recht vor, bei kleinen Aufträgen einen Mindermengenzuschlag je nach Wert der Ware, zu berechnen. Es wird kein Mindermengenzuschlag verrechnet, wenn Kommissionen welche zugleich bestellt werden, den netto Warenwert von 100,00€ erreichen und an eine Adresse gesendet werden (betrifft ausschließlich Nothegger Massiv).

 

Reklamationen
Die Ware ist vom Empfänger unverzüglich nach Erhalt der Ware zu kontrollieren. Reklamationen haben schriftlich mittels ausgefülltem Reklamationsbericht und Bildern zu erfolgen.